Acerca de
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB's)
1. Geltungsbereich
1.1. Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die Geschäftsbeziehungen zwischen dem Kunden von Mr Motion GmbH (im Folgenden: Kunde) und Mr Motion GmbH Friedrichstraße 68 C/O Mindspace, 10117 Berlin (im Folgenden: MisterMotion).
1.2. Diesen AGB entgegenstehende oder von diesen abweichende Allgemeine Geschäfts- oder Vertragsbedingungen des Kunden erkennt MisterMotion nicht an, es sei denn, der Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt. Diese AGB gelten auch dann, wenn MisterMotion in Kenntnis entgegenstehender oder von diesen Bedingungen abweichender Bedingungen des Kunden die Leistung gegenüber dem Kunden vorbehaltlos ausführt.
1.3 Die AGB gelten für die Dauer der Geschäftsbeziehung mit MisterMotion und gelten auch dann, wenn Sie in Folgeaufträgen oder weiteren Beauftragungen zwischen dem Kunden und MisterMotion nicht explizit benannt werden auch für diese Geschäfte.
2. Vertragsgegenstand
2.1. MisterMotion ist eine Agentur für Kommunikation und Videoprogrammierung/ Videoproduktion, welche Kunden in allen Feldern der Kommunikation betreut. MisterMotion unterstützt Kunden umfassend bei der Definition, Planung und Erreichung von Zielen der (Marken-) Kommunikation.
2.2. Der Kunde beauftragt MisterMotion mit einem oder mehreren Bestandteilen des jeweils im Angebot genannten Leistungsportfolios.
2.3. Dieser Vertrag regelt im Folgenden die daraus resultierenden Rechte und Pflichten der Parteien.
2.4 Diese AGB gelten auch für alle zukünftige Aufträge, die der Kunde an MisterMotion erteilt, ohne dass es einer gesonderten Einbindung bedarf.
2.5 Der Kunde kann den Vertrag schriftlich mit einer Frist jederzeit kündigen mit der Wirkung, dass die bis zum Zugang der Kündigung erbrachten Leistung vollumfänglich zu vergüten sind und hinsichtlich der noch nicht erbrachten Leistungen vom Kunden ein pauschaler Schadensersatz in Höhe von 25% der noch zu erbringenden Leistung zu zahlen ist. MisterMotion kann den Vertrag jederzeit in Textform kündigen. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem grund bleibt unberührt.
3. Leistungen der MisterMotion
3.1. MisterMotion stellt dem Kunden ein umfassendes Leistungsportfolio zur Verfügung, um Kunden zu unterstützen. Die Leistungsbestandteile umfassen dabei unter anderem:
3.1.1. Explainer Videos
3.1.2. Demo Videos,
3.1.3. Produkt Videos,
3.1.4. Brand Videos,
3.1.5. Web Animationen,
3.1.6 Animated Logos;
3.1.7 Gestalterische Umsetzung hinsichtlich Fein-Konzeption, Programmierung, technischer Implementierung und/oder Design
4. Konkreter Leistungsumfang, Zustandekommen des Vertrages, Dienste Dritter, zeitlicher Projektablauf
4.1. MisterMotion erstellt ein Angebot, in welchem zum einen die einzelnen Leistungsbestandteile, ihr jeweiliger konkreter Leistungsumfang und insbesondere der Vermerk, ob eine Abnahme hinsichtlich des Leistungsbestandteils zu erfolgen hat, aufgeführt werden. Zum anderen enthält das Angebot gegebenenfalls Lizenzbestimmungen für einzelne Leistungsbestandteile.
4.2. Der Vertrag zwischen MisterMotion und dem Kunden kommt durch die Annahme des von MisterMotion im Sinne von Ziffer 4.1 erstellten Angebots zustande. Die Annahme des Angebots sollte durch die Übermittlung des handschriftlich unterzeichneten Angebots persönlich, per Fax oder E-Mail erfolgen, wenigstens ist jedoch eine Annahme des Angebotes in Textform mittels übereinstimmender E-Mails erforderlich.
4.3. Angebot und Annahme werden inklusive dieser AGB Bestandteil des Vertrages, sie werden im Folgenden als Auftrag bezeichnet.
4.4. MisterMotion darf sich zur Erbringung der angebotenen Leistungen Dritter bedienen, diese Dritten werden nicht Vertragspartner des Kunden. MisterMotion verpflichtet beauftragte Dritte auf Wunsch des Kunden zur Verschwiegenheit.
4.5. Ein Zeitplan zur Umsetzung des Auftrags erfolgt nur nach Absprache der Vertragspartner und wird entsprechend als solcher protokollarisch dokumentiert (übereinstimmende E-Mails werden als ausreichend erachtet). Diese Zeitpläne werden Bestandteil dieses Vertrages. Der Zeitplan wird im Folgenden auch als Projektplan bezeichnet. Soweit kein Zeitplan vereinbart ist, sind sämtliche Zeiten oder Termine unverbindlich und dienen der Orientierung, sie begründen kein Fixgeschäft, insbesondere kann sodann hieraus kein Verzug von MisterMotion begründet werden.
5. Leistungsänderungen im Projektverlauf
5.1. Der Kunde kann Änderungen und Ergänzungen der mittels des Auftrags konkret vereinbarten Leistungen unter den folgenden Voraussetzungen verlangen:
5.1.1. Im Falle von vereinbarten Abnahmen ist eine Leistungsänderung nur bis zum Zeitpunkt der Abnahme möglich.
5.1.2. Der Kunde erklärt seinen Änderungswunsch gegenüber MisterMotion wenigstens in Textform und
5.1.3. MisterMotion prüft den Änderungswunsch so schnell wie möglich und unterbreitet dem Kunden ein Angebot, das Angaben zur (technischen) Umsetzbarkeit, den damit verbundenen Kosten sowie der damit verbundenen Zeitplanverschiebung enthält (Änderungsangebot). Dieses Angebot muss ebenfalls wenigstens in Textform abgegeben werden und
5.1.4. das Änderungsangebot von MisterMotion muss vom Kunden wenigstens in Textform (z.B. durch übereinstimmende Emails) angenommen werden. Diese übereinstimmenden Erklärungen in Textform zur Leistungsänderung werden jeweils Bestandteil dieses Vertrages. Bis zur Annahme des Angebotes bleiben die ursprünglichen Vereinbarungen zwischen den Parteien bestehen. MisterMotion ist zur geänderten Leistungserbringung erst nach Annahme des Änderungsangebotes verpflichtet. Etwaige bereits geleistete Zahlungen sind auf den geänderten Vertrag anzurechnen.
5.2. MisterMotion wird während eines laufenden Leistungsänderungsverfahrens die vertragsgegenständlichen Leistungen planmäßig weiterführen, es sei denn der Kunde weist MisterMotion wenigstens in Textform an, dass die Arbeiten bis zur Entscheidung über die Leistungsänderung eingestellt oder eingeschränkt werden sollen. Sind vor Abschluss des Leistungsänderungsverfahrens Leistungen zu erbringen oder Handlungen durchzuführen, die aufgrund der Leistungsänderungen nicht mehr verwertbar wären, teilt MisterMotion dies dem Kunden unverzüglich wenigstens per Textform mit. Der Vergütungsanspruch von MisterMotion besteht für alle bis zur Annahme des Änderungsangebotes erbrachten Leistungen in Höhe des ursprünglich vereinbarten Honorars auch dann, wenn die bis zu diesem Zeitpunkt erbrachten Leistungen für den Kunden nicht mehr verwertbar und/ oder für den Kunden nicht mehr von Interesse sind.
6. Abnahmen
6.1. Wenn und soweit im Auftrag Abnahmen vereinbart sind, gelten hierfür die nachfolgenden Regelungen.
6.2. Gegenstand der Abnahme ist die vertraglich geschuldete Leistung wie sie im Auftrag und/oder den Projektplänen und/oder sonstigen Leistungsbeschreibungen konkret beschrieben ist. Voraussetzung für die Abnahme ist, dass MisterMotion dem Kunden alle Arbeitsergebnisse vollständig zur Verfügung stellt und ihm die Abnahmebereitschaft anzeigt.
6.3. Der Kunde hat unverzüglich mit der Prüfung der Abnahmefähigkeit zu beginnen.
6.4. Erkennt der Kunde keine Abnahmefähigkeit und schlägt die Abnahme insoweit fehl, so wird wie folgt verfahren:
6.4.1. Der Kunde übergibt MisterMotion eine Auflistung und Beschreibung aller die Abnahme hindernden Mängel.
6.4.2. MisterMotion beseitigt die aufgezeigten Mängel und stellt binnen angemessener Frist eine mangelfreie und abnahmefähige Leistung bereit.
6.4.3. Der Kunde prüft sodann nur die protokollierten Mängel, soweit sie ihrer Funktion nach Gegenstand einer isolierten Prüfung sein können.
6.5. Der Kunde darf die Abnahme wegen unwesentlicher Mängel nicht verweigern. In diesem Fall steht die Abnahme jedoch unter dem Vorbehalt der unverzüglichen Behebung dieser Mängel durch MisterMotion. Die unwesentlichen Mängel sind im Abnahmeprotokoll einzeln aufzuführen.
6.6. Der Kunde hat die Abnahme unverzüglich, spätestens jedoch vier Wochen nach Anzeige der Abnahmebereitschaft durch MisterMotion zu erklären.
7. Social Media Accounts, Social Media Plattformen
7.1. Wenn und soweit MisterMotion oder von ihr beauftragte Dritte Social Media Accounts für den Kunden einrichten und/oder nutzen, so geschieht diese Einrichtung und/oder Nutzung auf der jeweiligen Social Media Plattform namens und in Vollmacht des Kunden. Vertragspartner der jeweiligen Plattform ist der Kunde.
7.2. Der konkrete Umfang der administrativen, technischen und/oder redaktionellen Betreuung der Social Media Accounts wird durch den konkreten Auftrag bestimmt, insbesondere wird im Auftrag bestimmt, ob MisterMotion die Social Media Kommunikation für den Kunden innerhalb eines festgelegten Rahmens eigenständig oder aber nur entsprechend im Auftrag geregelter Rücksprachen durchführen kann.
7.3. MisterMotion ist verpflichtet, vom Kunden erhaltene Zugangsdaten für Social Media Accounts streng vertraulich zu behandeln, sicher zu verwahren und nicht an unbefugte Dritte weitergeben.
7.4. MisterMotion ist weiter verpflichtet, die im Falle der Einrichtung eines Accounts erworbenen Zugangsdaten spätestens bei der Vertragsbeendigung herauszugeben und den Account damit dem Kunden vollständig zu übergeben. Der Kunde hat jederzeit das Recht, die Zugangsdaten zu den jeweiligen Social Media Accounts anzufordern.
7.5. Dem Kunden ist bewusst und er erkennt an, dass MisterMotion keinen Einfluss auf den Betrieb der von ihr gegebenenfalls empfohlenen, aber von Dritten betriebenen, Social Media Plattformen hat und dass MisterMotion in Folge dessen keine Verantwortung für die betrieblichen Abläufe dieser Social Media Plattformen übernehmen kann.
8. Rechteeinräumung
8.1. Wenn und soweit urheberrechtlich geschützte Werke wie insbesondere Texte, Fotografien, Grafiken, sonstige Audio- oder Videodateien oder Software-Applikationen im Rahmen eines Auftrags erstellt werden, erhält der Kunde gegen Zahlung der im jeweiligen Auftrag bestimmten Lizenzgebühr ein Nutzungsrecht an den urheberrechtlich geschützten Werken, dessen konkrete Ausgestaltung im Rahmen des jeweiligen Auftrags vorgenommen wird. Das Nutzungsrecht kann sachlich, zeitlich und örtlich beschränkt sowie als einfaches, nicht ausschließliches oder ausschließliches Nutzungsrecht ausgestaltet sein.
8.2. Liefert der Kunde MisterMotion zur Umsetzung des Auftrags urheberrechtlich geschützte Inhalte wie insbesondere Texte, Fotografien, Grafiken, sonstige Audio- oder Videodateien oder Software-Applikationen, garantiert der Kunde MisterMotion über die erforderlichen Urheber- und Nutzungsrechte zu verfügen. Der Kunde überträgt MisterMotion hinsichtlich der gelieferten Inhalte alle für die Vertragserfüllung erforderlichen Nutzungsrechte. Der Kunde steht dafür ein, diese Rechte auch Dritten gegenüber einräumen zu können. Vorstehendes gilt sinnentsprechend ebenfalls in Bezug auf die Einwilligung von abgebildeten Personen hinsichtlich deren Persönlichkeitsrechts.
8.3. Sollten innerhalb eines Auftrages Videos, Bilder oder Grafiken mit Bildnissen von Personen (tatsächliche Abbildungen oder erkennbare Computeranimationen) erstellt werden, so wird im Auftrag bestimmt, welche Partei für die Einholung der Einwilligung der jeweils abgebildeten Person verantwortlich zeichnet und die dafür ggf. anfallenden Lizenzgebühren trägt.
8.4 Soweit im konkreten Auftrag vereinbart, gewährt der Kunde MisterMotion zudem das Recht, nach von MisterMotion vorzugebenden Zeiten Fotografien, Grafiken, sonstige Audio- oder Videodateien in den Räumen und unter Einbindung des Kunden fertigen und verwerten zu dürfen. Die Parteien stimmen sich hinsichtlich der hierfür benötigten Zeiten zumindest in Textform ab. Der Kunde räumt jedoch bereits jetzt MisterMotion sämtlich für die zuvor genannten Werke notwendigen und Rechte und Lizenzen ein.
8.5 Bilder, Videos, Texte, Artikel und/ oder weitere vergleichbare Leistungen, die von MisterMotion erstellt, gefertigt und/ oder geschaffen wurden sind mit einem Urhebervermerk zu markieren. Die Markierung darf nicht entfernt werden. Bei digitalen Veröffentlichungen ist die Markierung gemäß der nachstehenden Vorgaben zu erstellen und beizubehalten:
bei Instagram - Verlinkung/Credit @MrMotionn
bei Facebook - Verlinkung/Credit @MisterMotion Berlin
Alle zuvor genannten Werke und Leistungen von MisterMotion auf der Webseite des Kunden sind mit einer Verlinkung auf die Webseite von MisterMotion zu versehen.
9. Mitwirkungspflichten
9.1. Der Kunde unterstützt die bei allen Tätigkeiten, soweit seine Mitwirkung für die Leistungserbringung erforderlich ist. Der Kunde übergibt MisterMotion jeweils rechtzeitig alle zur Vertragserfüllung erforderlichen Informationen und Unterlagen, um die MisterMotion bittet oder die nach dem Auftrag und/oder Projektplan ohnehin zur Übergabe vorgesehen sind. Für Schäden, die durch vom Kunden zu vertretende Verzögerungen entstehen, haftet der Kunde neben dem vereinbarten Entgelt für die Leistungen von MisterMotion.
9.2. Kommt der Kunde seinen Mitwirkungspflichten nach Ziffer 10.1 nicht rechtzeitig nach, so hat er alle damit verbundenen Folgen, insbesondere eine mögliche Verzögerung hinsichtlich der Produktivsetzung des jeweiligen Leistungsbausteins zu vertreten.
10. Vertraulichkeits-/ Verschwiegenheitsvereinbarung
10.1. MisterMotion und der Kunde verpflichten sich, über alle im Rahmen des Auftrages gegenseitig bekannt gewordenen vertraulichen Informationen, die ihnen anvertraut oder die ihnen bei der Zusammenarbeit bekannt wurden, während der Dauer und nach Beendigung des Vertragsverhältnisses nicht an Dritte zu offenbaren oder unbefugt für eigene Geschäftszwecke zu verwerten. Die vertraulichen Informationen beider Parteien sind ausschließlich zur Vorbereitung und Durchführung des von MisterMotion für den Kunden durchzuführenden Auftrags zu verwenden.
10.1.1. „Vertrauliche Informationen“ im Sinne dieser Vereinbarung sind insbesondere alle während der Dauer des Auftrags in mündlicher, visueller oder schriftlicher Form oder über Datenträger ausgetauschte Informationen, dabei erzielte Erkenntnisse und Ergebnisse und Betriebsgeheimnisse. Als vertrauliche Informationen gelten auch Kenntnisse und Informationen über die Tätigkeit und Projekte der jeweils anderen Partei.
10.1.2. Nicht vertraulich (offenkundig) sind Informationen, die:
• schon vor Beauftragung öffentlich bekannt waren oder danach ohne Verletzung dieser Vereinbarung öffentlich bekannt wurden
• aufgrund zwingender Vorschriften öffentlichen Stellen zugänglich zu machen sind
• von dem jeweils überlassenden Vertragspartner schriftlich als nicht vertrauliche Information freigegeben wurden.
Die Beweislast hinsichtlich der Offenkundigkeit von Informationen aus einem oder mehreren der vorgenannten Gründe trägt der Verwerter dieser Informationen. Sofern geheime Informationen rechtmäßig offenkundig werden, erlischt hinsichtlich dieser Informationen die Vertraulichkeit.
10.2. Alle Rechte einschließlich der Rechte am geistigen Eigentum der vertraulichen Informationen bleiben beim informierenden Vertragspartner. Dokumente und andere körperliche Träger der ausgetauschten Informationen sind nach Auftragsbeendigung samt all ihrer Vervielfältigungen unverzüglich und unaufgefordert an den Vertragspartner zurückzugeben. Elektronisch gespeicherte Daten sind zu löschen. Ausgenommen hiervon sind lediglich regelmäßig automatisch erzeugte elektronische Sicherungskopien. Jedoch dürfen auch diese nicht vom jeweils anderen verwertet werden. Auf schriftliches Verlangen sind auch während der Auftragsdurchführung vertrauliche Informationen samt ihren Kopien zurückzugeben bzw. zu löschen.
10.3. Die Schweigepflicht gilt auch nach Beendigung des Vertrages und kann nur durch die jeweils betroffene Partei selbst schriftlich aufgehoben werden. Darüber hinaus verpflichten sich beide Parteien, die zum Zwecke des Auftrags überlassenen Unterlagen - soweit diese aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen nicht gelöscht werden können - sorgfältig zu verwahren und gegen Einsichtnahme Dritter zu schützen.
10.4. MisterMotion und der Kunde verpflichten sich, Informationen nur an solche Mitarbeiter oder Dritte zu überlassen, die ihrerseits der Vertraulichkeits- und Verschwiegenheitsvereinbarung unterliegen, die Verpflichtungen enthält, die der vorliegenden Vereinbarung entsprechen.
10.5. Unabhängig von dann eventuell bestehenden Unterlassungs- und Schadensersatzansprüchen verpflichten sich beide Parteien, für jeden Fall des schuldhaften Verstoßes gegen diese Vereinbarung eine Vertragsstrafe in Höhe von € 1.000 zu zahlen.
11.Vergütung
11.1. Die Höhe der Vergütung für die durch MisterMotion erbringenden Leistungen sowie die Höhe der gegebenenfalls zu entrichtenden Lizenzgebühren wird durch den verbindlichen Auftrag gemäß Ziffer 4 sowie gegebenenfalls durch Vereinbarungen über die Leistungsänderung nach Ziffer 5 bestimmt.
11.2. Die Abrechnung der vereinbarten Vergütung sowie ggf. zu entrichten der Lizenzgebühren erfolgt in Höhe von 30% nach Auftragserteilung durch den Kunden sowie in Höhe von 70% der vereinbarten Vergütung nach Mitteilung vom MisterMotion über die Beendigung der Arbeiten durch Rechnungstellung. Die Rechnung ist binnen 5 Tagen nach Rechnungstellung fällig soweit nicht ausdrücklich durch den verbindlichen Auftrag gemäß Ziffer 4 anders vereinbart.
11.3. Rechnungen sind fällig innerhalb von 5 Tagen ab Rechnungsdatum.
11.4. Alle in Angeboten bzw. Aufträgen aufgeführten Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils gesetzlich geltenden Umsatzsteuer.
12. Gewährleistung
12.1. MisterMotion leistet Gewähr nach den gesetzlichen Vorschriften, es sei denn die Gewährleistung ist durch die folgenden Klauseln gesondert beschränkt.
12.2. Im Falle einer Werkleistung leistet MisterMotion bei mangelhafter Leistung Gewähr, in dem MisterMotion durch Nachbesserung den Mangel beseitigt. Sollten zwei Nachbesserungsversuche pro Mangel fehlgeschlagen sein, kann der Kunde wahlweise mindern oder vom Vertrag zurücktreten. Im Falle des Rücktritts sind bis dahin erbrachte Leistungen gemäß der getroffenen Vereinbarung zu vergüten. Im Übrigen wird das Vertragsverhältnis rückabgewickelt.
12.3. Aus der Gewährleistungspflicht resultierende Ansprüche unterliegen einer Verjährungsfrist von einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Die Regelung in Ziffer 10 ist hiervon unberührt.
12.4. Wenn und soweit MisterMotion Server zur Nutzung von Software-Applikationen bereitstellt, gewährleistet MisterMotion eine Verfügbarkeit der zur Betriebsbereitschaft der entwickelten Applikationen nötigen Server von 99% gerechnet auf einen Zeitraum von 12 Monaten.
13. Haftung
13.1. MisterMotion haftet unbeschränkt für die durch sie selbst, ihre Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachten Schäden, bei arglistigem Verschweigen von Mängeln, bei der ausdrücklichen Übernahme einer Garantie sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit.
13.2. Für sonstige Schäden haftet MisterMotion nur, sofern eine Pflicht verletzt wird, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf (Kardinalspflicht). Die Schadensersatzpflicht ist dabei auf solche Schäden begrenzt, die als vertragstypisch und vorhersehbar anzusehen sind. Eine etwaige Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt. Eine über das Vorstehende hinausgehende Haftung von MisterMotion ist ausgeschlossen. MisterMotion haftet insbesondere nicht für entgangenen Gewinn, ausgebliebene Einsparungen, mittelbare Schäden und Mangelfolgeschäden.
13.3. Dem Kunden ist bewusst, dass die Social Media Dienste, über die zum Teil die Leistungen von MisterMotion erbracht werden, von Dritten betrieben werden und MisterMotion auf den Betrieb dieser Social Media Dienste keinen Einfluss nehmen und dem gemäß für deren Betrieb auch nicht haften kann. Für Sperrungen von Accounts wird jegliche Haftung von MisterMotion ausgeschlossen.
14. Rechtskonformität
14.1. Ausdrücklich nicht Gegenstand der Beratung von der MisterMotion ist die umfassende rechtliche Beratung oder Prüfung von Projekten auf Rechtskonformität wie sie nur durch Rechtsanwälte vorgenommen werden kann und darf; dies gilt insbesondere in Bezug auf Anmeldeprozesse, Datenerhebungen sowie Datenschutz- und Nutzungsbedingungen bei Web und Social Media Kampagnen. MisterMotion empfiehlt ausdrücklich, sämtliche Projekte auf Rechtskonformität durch qualifizierte Rechtsberater prüfen zu lassen und kann diese Leistung bei Dritten einkaufen; hierzu bedarf es jedoch einer gesonderten Vereinbarung.
14.2. MisterMotion ist nicht verpflichtet, den Kunden auf für MisterMotion erkennbare rechtliche Risiken bezüglich des Inhalts und/oder Gestaltung geplanter Projekte hinzuweisen. Erachtet die MisterMotion eine rechtliche Prüfung des Projekts durch einen qualifizierten Rechtsberater für erforderlich, so wird diese rechtliche Prüfung nach Abstimmung mit dem Kunden auf dessen Kosten mit einem gesonderten Auftrag durchgeführt. Besteht der Kunde entgegen dem Hinweis von MisterMotion auf eine Durchführung des Projekts ohne rechtliche Beratung, so haftet MisterMotion nicht für hieraus resultierende Konsequenzen. In diesem Fall stellt der Kunde die MisterMotion von Ansprüchen Dritter frei.
15. Kennzeichenschutz und Public Relations
15.1. Die Bezeichnung von MisterMotion, das dazugehörige Logo sowie sämtliche damit im Zusammenhang stehende Bezeichnungen sind Kennzeichen von MisterMotion. Jede Nutzung dieser Kennzeichen durch den Kunden bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung durch MisterMotion.
15.2. MisterMotion erhält das Recht dessen Namen sowie die Art des für ihn durchgeführten Projekts als Referenz in allen Marketingunterlagen zu erwähnen. Das gleiche Recht wird dem Kunden zugestanden.
16. Schlussbestimmungen
16.1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
16.2. Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag Berlin. Dasselbe gilt, wenn der Nutzer keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland oder Wohnsitz hat oder der gewöhnliche Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.
16.3. Änderung oder Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform, es sei denn in diesem Vertrag wird explizit auf die Textform für Änderungen oder Ergänzungen verwiesen. Änderungen oder Ergänzungen dieser Klausel bedürfen der Schriftform.
16.4. Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages nicht wirksam sein, berührt dieses die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Gleiches gilt im Fall einer Vertragslücke.
16.5 Es gilt die Deutsche Version der AGB, sämtliche Übersetzungen dienen lediglich der Verständlichkeit, entfalten jedoch keine rechtliche Bindung.